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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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Standort

Fahr und Reitverein Filsum u.U. e.V.
Bovertholt 5
26849 Filsum

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Arbeitsdienst

Regelungen zum Arbeitsdienst

 

 

Jeder kann einen Beitrag leisten:

Unser Verein ist die Gemeinschaft seiner Mitglieder und ist darauf angewiesen, dass diese sich für den Verein aktiv einsetzen. Ohne Euch wird das also nichts.

 

 

Jedes aktive Mitglied, welches im laufenden Kalenderjahr mindestens 14 Jahre wird und die Anlage nutzt, ist verpflichtet, Tätigkeiten zum Erhalt und Erneuerung der Reitanlage des Fahr- und Reitverein Filsum u.U. e.V. zu leisten, sowie den Verein aktiv bei Veranstaltungen zu unterstützen.“

 

Somit gilt folgende Regelung:

 

1. Jedes aktive Mitglied, welches im laufenden Kalenderjahr mindestens 14 Jahre wird, und die Anlage nutzt, hat ab den 01.01.2017 pro Jahr 12 Arbeitsstunden zu verrichten. Diese können in zuvor angekündigten Arbeitseinsätzen abgeleistet werden. Dazu werden rechtzeitig Listen an der großen Hallentür mit Angabe der anstehenden Arbeiten und dem jeweiligen Ansprechpartner ausgehängt. Bei Bedarf kann dies auch kurzfristig erfolgen. Zusätzlich wird auf der Homepage des Vereins eine Terminübersicht für feste Arbeitsdienste zur Verfügung gestellt.

 

Jedes aktive Mitglied erhält eine Arbeitskarte, wo die geleisteten Stunden vom Vorstand abgestempelt werden. Diese werden im Casino aufbewahrt.

Jedes Mitglied ist für das Eintragen der Stunden selbst verantwortlich.

Nicht eingetragene Stunden gelten als nicht geleistet.

 

2. Der Wert pro Stunde beträgt 10,00 Euro.

 

3. Am Jahresende müssen 12 Arbeitsstunden abgeleistet sein.

Für jede nicht geleistete Stunde werden 10,00 Euro gemäß Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht.

 

4. Die Mitglieder sind nicht verpflichtet, den Arbeitsdienst persönlich zu leisten. Sie können andere Personen mit der Ableistung des Arbeitsdienstes beauftragen.

Jedes Mitglied entscheidet letztendlich selbst, ob lieber bezahlt oder Arbeitsstunden geleistet werden.

 

Passive Mitglieder und Behinderte sind von dieser Regelung nicht betroffen, dürfen aber selbstverständlich auch auf freiwilliger Basis an den Arbeitsdiensten teilnehmen.

 

-DER VORSTAND-